Unsere Leistungen

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Therapieangebot unserer Praxisgemeinschaft. Wir bieten Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Unsere Leistungen werden zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse, zum Teil von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe getragen. Auch ist es möglich, eine Behandlung selbst zu finanzieren.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein und wünschen eine Behandlung in einer Privatpraxis, ist das Kostenerstattungsverfahren in Einzelfällen möglich.

Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Dr. Jeanette Piekny und Sophie Bergmann

Eine Psychotherapie als Leistung der gesetzliche Krankenkassen ist bei Jeanette Piekny (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin) und bei Sophie Bergmann (Erwachsenenpsychotherapeutin) möglich. 

Um mit der Behandlung zu beginnen, wird die Krankenversicherungskarte benötigt. Eine Überweisung durch Haus- oder Fachärzt*innen ist nicht notwendig.

Psychotherapie als Leistung der Privatversicherungen und der Beihilfe

Fahri Bingöl, Julia-Anna Szarek und Julia Vogel

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag entnehmen, welche Vereinbarungen für Sie und Ihr Kind für die  psychotherapeutische Behandlung gelten. In Abhängigkeit von diesen Vereinbarungen ist festgelegt, ob und wie eine Psychotherapie beantragt werden muss, wer sie durchführen darf (ausschließlich Ärzt*innen oder auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen oder Psycholog*innen) und wie viele Sitzungen pro Jahr bewilligt werden. Diese Fragen klären Sie am Besten vor einem Erstgespräch bei uns mit Ihrer Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt bei Privatversicherten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der vorgenommenen Aktualisierung am 1.7.2024.  

Wenn Sie ausschließlich für ärztliche Psychotherapie versichert sind, können wir leider nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. In allen anderen Fällen ist eine Kostenübernahme in der Regel kein Problem

Informationen für Selbstzahler*innen

Es kann einige Vorteile haben, Ihre eigene Psychotherapie oder die Ihres Kindes selbst zu zahlen. Da hier sämtliche Antragsformalitäten entfallen, kann die Therapie sofort beginnen. Zwischen Ihnen und uns wird lediglich ein Behandlungsvertrag geschlossen.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Dauer und Frequenz der Therapiestunden sehr flexibel sind. Zahlt die (private oder gesetzliche) Krankenversicherung, sind die Anzahl der Therapiestunden und die Dauer von Therapiepausen festgelegt. Zahlen Sie selbst, ist es leichter möglich, in besonders belastenden Phasen oder Krisenzeiten Termine in hoher Frequenz festzulegen und dann – wenn Zeit für Alltagserprobungen sein soll – beispielsweise nur alle zwei Wochen oder monatlich.
Eine Psychotherapie für Sie oder Ihr Kind selbst zu zahlen hat oft den Effekt einer deutlich höheren Effizienz.

 

Alle Beteiligten sind sorgfältiger vorbereitet und Übungen, Hausaufgaben und Verhaltensexperimente, die in den Therapiestunden besprochen werden, werden häufig bereitwilliger ausprobiert. Die Therapiestunde fühlt sich, wenn niemand anderes für sie aufkommt, plötzlich meist “wertvoller” an und wird viel intensiver genutzt. Dadurch können Heilungsprozesse manchmal sogar schneller voran gehen.

Die Kostenabsprache erfolgt je nach Behandler/in individuell und orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich versicherte Patient*innen

Gesetzlich versicherte Patienten können sich ebenfalls gern mit uns in Verbindung setzen. Die Aufklärung über ein Kostenerstattungsverfahren erfolgt in einem individuellen Gespräch.

Psychotherapie Fössestraße