Unsere Leistungen

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Therapieangebot unserer Praxisgemeinschaft. Wir bieten Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Unsere Leistungen werden zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse, zum Teil von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe getragen. Auch ist es möglich, eine Behandlung selbst zu finanzieren.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein und wünschen eine Behandlung in einer Privatpraxis, ist das Kostenerstattungsverfahren in Einzelfällen möglich.

Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Dr. Jeanette Piekny und Sophie Bergmann

Eine Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist dann möglich, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Ob dies der Fall ist, kann erst nach einer umfangreichen Diagnostik entschieden werden. In unserer Praxisgemeinschaft kann die Diagnose durch Jeanette Piekny bzw. Sophie Bergmann gestellt werden. Ihre Praxis ist ab dem 01.07.2020 für alle Kassen zugelassen.

Um anschließend mit der Behandlung zu beginnen, wird lediglich die Krankenversicherungskarte des Kindes benötigt. Eine Überweisung durch Haus- oder Fachärzt*innen ist nicht notwendig.

Psychotherapie als Leistung der Privatversicherungen und der Beihilfe

Fahri Bingöl, Julia-Anna Szarek und Julia Vogel

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag entnehmen, welche Vereinbarungen für Sie und Ihr Kind für die  psychotherapeutische Behandlung gelten. In Abhängigkeit von diesen Vereinbarungen ist festgelegt, ob und wie eine Psychotherapie beantragt werden muss, wer sie durchführen darf (ausschließlich Ärzte oder auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen oder Psycholog*innen) und wie viele Sitzungen pro Jahr bewilligt werden. Diese Fragen klären Sie am Besten vor einem Erstgespräch bei uns mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie ausschließlich für ärztliche Psychotherapie versichert sind, können wir leider nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. In allen anderen Fällen ist eine Kostenübernahme in der Regel kein Problem.

Informationen für Selbstzahler*innen

Es kann einige Vorteile haben, Ihre eigene Psychotherapie oder die Ihres Kindes selbst zu zahlen. Da hier sämtliche Antragsformalitäten entfallen, kann die Therapie sofort beginnen. Zwischen Ihnen und uns wird lediglich ein Behandlungsvertrag geschlossen.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Dauer und Frequenz der Therapiestunden sehr flexibel sind. Zahlt die (private oder gesetzliche) Krankenversicherung, sind die Anzahl der Therapiestunden und die Dauer von Therapiepausen festgelegt. Zahlen Sie selbst, ist es leichter möglich, in besonders belastenden Phasen oder Krisenzeiten Termine in hoher Frequenz festzulegen und dann – wenn Zeit für Alltagserprobungen sein soll – beispielsweise nur alle zwei Wochen oder monatlich.

Eine Psychotherapie für Sie oder Ihr Kind selbst zu zahlen hat oft den Effekt einer deutlich höheren Effizienz.

Alle Beteiligten sind sorgfältiger vorbereitet und Übungen, Hausaufgaben und Verhaltensexperimente, die in den Therapiestunden besprochen werden, werden häufig bereitwilliger ausprobiert. Die Therapiestunde fühlt sich, wenn niemand anderes für sie aufkommt, plötzlich meist “wertvoller” an und wird viel intensiver genutzt. Dadurch können Heilungsprozesse manchmal sogar schneller voran gehen.

 

Die Abrechnung erfolgt wie bei Privatversicherten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die wiederum auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist. Die Kosten für eine 50-minütige Therapiestunde (GOP Ziffer Nr. 870, 2,3-facher Steigerungssatz) betragen derzeit 100,55 Euro. Sollte ein besonders hoher Behandlungsaufwand vorliegen (z.B. bei hoher Komorbidität, Behandlung in Fremdsprache u.ä.), berechnen wir den 3,5-fachen Steigerungssatz, derzeit 153 Euro/50 Min.

Psychotherapie Fössestraße